Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es in der Winterzeit einige Dinge zu beachten: die jährlichen Winterdienstpflichten! Sicherlich nicht geliebt, aber trotzdem erforderlich!
- Alle Straßenanlieger, egal ob Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter oder Erbbauberechtigter, die an einer öffentlichen Straße, an Wegen oder Plätzen wohnen, sind zum Winterdienst verpflichtet!
- Das bedeutet, dass Sie die Gehflächen von Schnee und auftauendem Eis räumen und bei Glätte streuen müssen, damit ein gefahrloses Begehen möglich ist. Und später sollten Sie sicherstellen, dass bei Tauwetter ein Wasserabfluss möglich ist.
- Die Verpflichtung zum Winterdienst beginnt schon recht früh. Sie müssen nämlich
· werktags bis 7.30 Uhr
· an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr
Ihren sogenannten „Anliegerverpflichtungen“ nachkommen. - Wenn es während des Tages weiterschneit oder es durch Niederschläge weiterhin zur Glättebildung kommt, müssen Sie unter Umständen auch wiederholt die Gehwege vor Ihrem Grundstück räumen oder streuen.
- Diese Pflicht endet erst um 21 Uhr !
Quelle: Stadt Karlsruhe