Gerade im Winterdienst ist schneller und flexibler Einsatz gefragt. Unsere Mitarbeiter mit modernen Wintergeräten beseitigen Gefahren wie Schnee und Eis, so dass gefährliche Situationen vermieden werden und Sie unbesorgt der ungünstigen Witterung entgegen sehen können.

Schneeräum- und Streudienste:

  • Gehwege
  • Zufahrtstraßen
  • Freiflächen
  • Parkplätze
  • Hauszugänge
  • Hoteleinfahrten
  • Ein- und Ausfahrten
Schnee räumen

Für die Bürge­rin­nen und Bürger gibt es in der Winterzeit einige Dinge zu beachten:
Die jährli­chen Winter­dienst­pflich­ten! Sicherlich nicht geliebt, aber trotzdem erfor­der­lich!

  • Alle Straßen­an­lie­ger, egal ob Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, Mieter, Pächter oder Erbbau­be­rech­tig­ter, die an einer öffent­li­chen Straße, an Wegen oder Plätzen wohnen, sind zum Winter­dienst verpflich­tet!
  • Das bedeutet, dass Sie die Gehflä­chen von Schnee und auftau­en­dem Eis räumen und bei Glätte streuen müssen, damit ein gefahr­lo­ses Begehen möglich ist.
    Und später sollten Sie sicher­stel­len, dass bei Tauwetter ein Wasser­ab­fluss möglich ist.
  • Die Verpflich­tung zum Winter­dienst beginnt schon recht früh. Sie müssen nämlich werktags bis 7.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr Ihren sogenann­ten „Anlie­ger­ver­pflich­tun­gen“ nachkommen.
  • Wenn es während des Tages weiter­schneit oder es durch Nieder­schläge weiterhin zur Glätte­bil­dung kommt, müssen Sie unter Umständen auch wiederholt die Gehwege vor Ihrem Grundstück räumen oder streuen.
  • Diese Pflicht endet erst um 21 Uhr !

Quelle: Stadt Karlsruhe

Die Vertragsbedingungen für den Winterdienst können Sie hier als PDF herunterladen